Rechtsprechung
   VG Koblenz, 14.11.2006 - 1 K 656/06.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34356
VG Koblenz, 14.11.2006 - 1 K 656/06.KO (https://dejure.org/2006,34356)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14.11.2006 - 1 K 656/06.KO (https://dejure.org/2006,34356)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14. November 2006 - 1 K 656/06.KO (https://dejure.org/2006,34356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,34356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Bauvorbescheids und einer Baugenehmigung; Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes; Verstoß gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die Umnutzung eines ehemaligen Baumarktes in drei ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 318/05

    Kürzung der Sonderzuwendung eines Beamten; Kürzung des Ruhegehalts eines Beamten;

    Auszug aus VG Koblenz, 14.11.2006 - 1 K 656/06
    In einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes führte die Kammer in einem Beschluss vom 10. März 2005 - 1 L 318/05.KO - aus, dass die Baugenehmigung vom 21. Februar 2005 gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes "Industriegebiet" der Ortsgemeinde Heiligenroth verstoße und deshalb offensichtlich rechtswidrig sei, zumal eine Befreiung von den entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung berühren würde.

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus den zu den Gerichtsakten gereichten Verwaltungs- und Widerspruchsakten des Beklagten, aus den Bebauungsplanunterlagen sowie aus der Gerichtsakte 1 L 318/05.KO; diese Unterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Hierzu hat das Gericht in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 10. März 2005 in dem Verfahren 1 L 318/05.KO ausgeführt: "Die Genehmigung der Nutzungsänderung des ehemaligen Hagebau Baumarktes in drei Einzelhandelsgeschäfte für Jeansbekleidung (Laden A mit einer Nutzfläche von 903, 48 qm), Outdoor-Artikel (Laden B mit einer Nutzfläche von 874, 82 qm) und einem Laden C ohne Angabe des Sortiments mit einer Nutzfläche von 428, 88 qm verstößt ... gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes "Industriegebiet" der Ortsgemeinde Heiligenroth, gegen dessen Wirksamkeit Bedenken weder vorgetragen noch ersichtlich sind und der den fraglichen Bereich als "Sondergebiet II" ausweist.

    Da schließlich aus den bereits im Beschluss vom 10. März 2005 -1 L 318/05.KO genannten Gründen auch nicht die Voraussetzungen für eine Befreiung von den genannten Festsetzungen des Bebauungsplanes vorlagen, waren die unter dem 30. Mai 2005 zurückgenommenen Bescheide vom 12. Mai 2004 und vom 21. Februar 2005 rechtswidrig und durften vom Beklagten innerhalb der zum Zeitpunkt der Rücknahme noch nicht abgelaufenen Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG zurückgenommen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - 7a D 108/96

    Bau von Einkaufszentren auf der "grünen Wiese" erschwert

    Auszug aus VG Koblenz, 14.11.2006 - 1 K 656/06
    Im Übrigen können Nebensortimente im Sinne der Ziffer 3.1.2.2 der Textfestsetzungen zum Bebauungsplan nur solche Warengruppen sein, die einem bestimmten Kernsortiment als Hauptsortiment auch sachlich zugeordnet sind (vgl. OVG NW, U. v. 22.06.1998, NVwZ 1999, 79); dies ist im Verhältnis zu einem Möbelhandel bei einem Jeansgeschäft ebenso wenig der Fall wie bei einem Outdoorladen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht